Hundeschule
  City-Mushers          

         Die FAHRSCHULE für ihren HUND    

 

 
 

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule City-Mushers


1.

Die Kurse/Seminare/Seminare von Gastreferenten/Einzelstunden/Verhaltenstherapie werden als entgeltliche Dienstleistung von Birte Lohmar, Hundeschule City-Mushers, Zeppelinstr. 197, 45470 Mülheim Ruhr  angeboten und geleitet. Die Anmeldungen hierzu sind verbindlich, auch wenn Sie nur mündlich ausgesprochen worden sind bzw. der Teilnehmer am Unterricht ohne schriftliche Anmeldung teilgenommen hat. Mit der Anmeldung macht der Teilnehmer der Hundeschule City-Mushers  Birte Lohmar, Zeppelinstr. 197, 45470 ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule City-Mushers  zustande. Anmeldungen zu den Kurse/Seminare/Seminare von Gastreferenten werden nach Eingang aufgenommen. Nach dem Meldeschluss oder bei Überschreitung der Teilnehmerzahl ist keine Gewähr mehr für die Aufnahme gegeben.

Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters bzw. sein Beisein erforderlich.

2.

Die Hundeschule City-Mushers  bietet ihren Kunden bzw. Neukunden der Hundeschule gerne an, sich im Vorfeld ein Bild von ihrer Arbeit zu machen. Dazu werden Sie herzlich eingeladen sich den Unterricht anzuschauen. Bitte lassen Sie hierfür ihren Hund im Auto oder zuhause.

3.

Die Hundeschule City-Mushers  bietet grundsätzlich keine kostenlosen Probestunden „mit Hund“ an.

4.

Trainingsinhalte/Erfolge.

Die Hundeschule City-Mushers, der Trainer, Veranstalter und Gastreferent sind für ausbleibende Erfolge bei der Erziehung der Hunde nicht haftbar zu machen.

Eine Erfolgsgarantie des Trainings kann nicht gegeben werden, da der Erfolg des Trainings bedingt durch die notwendige, konsequente und richtige Anwendung der Trainingsvorschläge maßgeblich vom Teilnehmer selbst abhängt.
Die Hundeschule und die Ausbilder behalten sich vor, Hunden die nicht für den Gruppenunterricht geeignet erscheinen die Teilnahme zu verweigern. In diesem Falle besteht selbstverständlich die Möglichkeit durch Einzelunterricht den Hund auf die Teilnahme am Gruppenunterricht vorzubereiten.

5.

Mindestteilnehmerzahl

Der Unterricht kann in der Regel nur stattfinden, wenn sich eine Mindestanzahl an Teilnehmern angemeldet hat. Diese ist von dem Kurs/Seminarausschreibung abhängig. Die Hundeschule City-Mushers kann Kurse/Seminare wegen zu geringer Beteiligung absagen. Auf Wunsch und mit Zustimmung aller Interessenten können die Kurse/Seminare mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt werden, indem  entweder eine Kürzung der Unterrichtsstunden vorgenommen wird oder ein Gebührenaufschlag festlegt wird.

6.

Gefahrvermeidung

Die Teilnehmer haben sich an die Anweisungen des Trainers zu halten. Insbesondere das Ableinen, das Gestatten von Freilauf und das Zusammenführen von Hunden dürfen nur nach Anweisung des Trainers erfolgen. Die Hunde sind grundsätzlich so zu halten, dass eine Gefährdung der Trainer, anderer Kursteilnehmer anderer Hunde und anderer Personen ausgeschlossen werden kann.

7.

Rücktritt durch den Veranstalter

Die Hundeschule City-Mushers, kann wegen geringer Teilnehmerzahl, Ausfall des Gastreferenten, äusseren Einflüssen oder aus anderen Gründen eine Veranstaltung absagen und damit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Hundeschule City-Mushers sind ausgeschlossen.

 8.

Haftung

Bei Ausfall des Trainers z.B. Krankheit bedingt, werden die ausgefallenen Unterrichtsstunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Es ist auch möglich, dass die Stunden von einer anderen qualifizierten Person übernommen werden.

Der Teilnehmer/Besitzer haftet für alle von ihm und seinem Hund während des Unterrichtes/Veranstaltung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sowie für Schäden, die dem Veranstalter oder einem Dritten, sowie deren Sachen durch falsche Angaben des Teilnehmers entstehen. Dies gilt auch für fahrlässig herbeigeführte Schäden. Dies gilt insbesondere für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Anwendung der Übungen (mit und ohne Beisein der Ausbilderin) entstehen sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Begleitpersonen sind vom teilnehmenden vor der jeweiligen Teilnahme ausdrücklich über die Haftungsregeln, sowie diese AGB zu belehren. Für jegliche Schäden, die ein Teilnehmer dadurch verursacht, dass er die Anweisungen vom Veranstalter missachtet oder eine Bestimmung dieser AGB verletzt haftet ausschließlich der Teilnehmer.

Es wird keine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit übernommen

Jeder Teilnehmer besitzt eine Haftpflichtversicherung für sich und seinen Hund.

9.

Gebühren

Kurse:

Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt bei Anmeldung, jedoch spätestens bei Kursbeginn, in bar oder vor Beginn per Überweisung auf das unten genannte Konto, unabhängig davon ob der Teilnehmer zur ersten Kurstunde anwesend ist.
10er Karten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Verlust der 10er Karte
ist kein kostenloser Ersatz möglich. Bei nicht rechtzeitig abgesagten Gruppenstunden wird bei nächster Anwesenheit  doppelt abgezeichnet. Bei allen Kursen mit vorgegebener Dauer werden versäumte Stunden und Fehlzeiten nicht erstattet.

Verhaltenstherapie/Einzelunterricht:

Die Zahlung (auch für evtl. anfallende KM) erfolgt nach dem Unterricht/Beratung sofort in bar. Abgerechnet wird nach der gültigen Preisausschreibung auf der Homepage www.city-mushers.de Sollte ein Termin telefonisch vereinbart sein und der Teilnehmer erscheint nicht zu dem vereinbarten Termin bzw. ist bei einem Hausbesuch nicht anzutreffen und/oder hat diesen Termin nicht  vorher abgesagt, fällt eine Pauschale von 45 Minuten an + evtl. Kilometergeld, abgerechnet nach der gültigen Preisausschreibung auf der Homepage www.city-mushers.de

5er/10er Karten für Einzelstunden sind ab der 1. abgezeichneten Trainingseinheit 1 Jahr gültig.

 

Seminare:

Die Zahlung der Seminargebühr ist bei Anmeldung per Überweisung, auf das unten genannte Konto fällig, unabhängig davon ob der Teilnehmer am Seminartag anwesend ist oder nicht. Der Teilnehmer kann gerne einen Ersatz stellen bzw. die Hundeschule,City-Mushers kann den Platz anderweitig vergeben, wenn z. B. eine Warteliste vorhanden ist. Sollte sich eine Preisspanne ergeben (Teilnahme „mit“ oder „ohne“ Hund) wird diese verrechnet.

Ratenzahlung:

Sollte eine Ratenzahlung vereinbart sein, erfolgt die nächste Rate ohne weitere Aufforderung der Hundeschule City-Mushers .Sollte sich der Teilnehmer nicht daran halten, wird eine automatische Mahngebühr von 15,00 € erhoben.

Zur Zahlung der entsprechenden Gebühren verpflichtet sich jeder Teilnehmer der am Unterricht der Hundeschule teilnimmt bzw. sich anmeldet.

10.

Fotos/Videoaufzeichnungen

Fotos und Videoaufnahmen, die eventuell während einer Teilnahme entstehen, darf die Hundeschule City-Mushers  für ihre Zwecke verwenden und auf der Homepage /Zeitungen / Literatur und Filmen veröffentlichen.


 11.

Datenschutz

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet.

12.

Rücktritt durch die Hundeschule City-Mushers.

Die Hundeschule City-Mushers kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Teilnehmer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen des Trainers, Veranstalter oder Referenten widersetzt.

13.

Sonstiges

Eine Teilnahme am Unterricht ist nur mit gesunden, entwurmten, gültig geimpften Hunden möglich. Der Besitzer versichert dies durch seine Teilnahme.

Läufige Hündinnen dürfen nur evtl. nach Absprache des Trainers bzw. der anderen Teilnehmer am Unterricht teilnehmen. Dieser Ausschluss berechtigt den Teilnehmer nicht zu Minderung der Gebühren und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden. Die Hundeschule City-Mushers  ist aber immer bemüht dem Teilnehmer einen kostenlosen Ersatz zu bieten. Die Teilnahme „ohne Hund“ am Unterricht ist selbstverständlich gewährleistet.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein, so bleiben diese AGB als solche wirksam. Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden ist oder unwirksam ist, richtet sich der Inhalt dieses Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Fahrten mit dem Sacco-Wagen / Trainingswagen / Trike /
Roller / Bollerwagen und Fahrrad


Verantwortung des Teilnehmers

Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die im Rahmen der Hunde(fahr)schule durch sie oder ihren Hund entstehen.

Meine Trainingseinheiten und Fahrten finden auf nicht grundsätzlich befestigtem Boden, in der Stadt und in der Natur statt. Dieses ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden

Mit natürlichen Ereignissen, wie Regen, Hagel, Nebel, Gewitter, Kälte, Sonne und ähnlichem muss gerechnet und diese müssen in Kauf genommen werden. Für solche Ereignisse können sie mich nicht haftbar machen. Dies gilt auch für Verschmutzung von Haaren, Kleidung, mitgeführten Gegenständen usw.

Das Befahren sämtlicher Wege und Strassen geschieht in  ihrer Verantwortung. Haftungsansprüche gegenüber City-Mushers sind ausgeschlossen.

Die Versicherung ist ihre Sache. Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift die ausreichende Abdeckung der Risiken, die eine Benutzung der Fahrzeuge mit sich bringen kann.

Bei Unfällen, Pannen, Diebstahl, Verlust, außergewöhnlicher Beschädigung und Folgeschäden haften sie für sich als auch für Dritte in voller Höhe.
City-Mushers lehnt jegliche Haftung ab. Sie übernehmen das Fahrzeug in betriebssicherem Zustand. Beanstandungen müssen sofort bei der Übergabe gemeldet werden. Defekte gehen bei Selbstverschulden zulasten des  Teilnehmers.
 

Die Teilnahme ist auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.

Der Teilnehmer (bei Personen unter 18 Jahren der gesetzl. Vertreter) erkennt die Bedingungen an.

 

Vertragsbedingungen Fahrzeugvermietung

Die Vermietung an Jugendliche unter 16 Jahren ist nur in Begleitung einer erwachsenen Person möglich.

Jeder MieterIn übernimmt das Fahrzeug in betriebssicherem Zustand .Beanstandungen müssen sofort bei der Übergabe gemeldet werden.

Jeder MieterIn muss sich mit einem amtlichen Ausweispapier ausweisen. Bei fehlendem   
Ausweis kann „City-Mushers“ die Herausgabe der Mietsache verweigern.

„City-Mushers“ erhält vom MieterIn vor Übergabe des Fahrzeugs den Endpreis mit evtl.
Kaution. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung des Mietpreises.

Können Mietgeräte erst nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurückgegeben werden,
ist „City-Mushers“ umgehend zu benachrichtigen. „City-Mushers“ steht das Recht zu, einen Aufpreis zu verlangen.

Defekte während der Mietdauer sind nur von qualifizierten Personen zu beheben und gehen bei Selbstverschulden zulasten des Mieters oder der Mieterin.

Das Tragen eines Helmes wird dringend empfohlen .Helme werden nach Möglichkeit und auf Wunsch kostenlos abgegeben. Beschädigungen, welche die Qualität des ausgeliehenen Helmes beeinträchtigen sind „City-Mushers“ zu melden. Im Schadenfall lehnt „City-Mushers“ jegliche Haftung bezüglich mangelnder Schutzfunktion, Zustand und Anpassung der Helme ab.

Das Befahren sämtlicher Wege und Strassen geschieht in Verantwortung der MieterIn.
Haftungsansprüche gegenüber „City-Mushers“ sind ausgeschlossen.

Die Versicherung ist Sache des Mieters und der Mieterin. Der Mieter/die Mieterin bestätigt mit der Unterschrift die ausreichende Abdeckung der Risiken, die ein Ausflug mit einem Mietfahrzeug mit sich bringen kann. Bei Unfällen, Pannen, Diebstahl, Verlust, außergewöhnlicher Beschädigung und Folgeschäden haftet der Mieter/die Mieterin für sich als auch für Dritte in voller Höhe. „City-Mushers“ lehnt jegliche Haftung ab.

Die Mietgeräte von „City-Mushers“ sind hochwertige Produkte. Sie werden in einwandfreiem Zustand herausgegeben und ebenso zurückerwartet. Bei außergewöhnlichen Schäden, unsachgemäßer Behandlung und Diebstahl haftet grundsätzlich der MieterIn.

Bei verschmutzten Fahrzeugen wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 4,-- Euro erhoben.